Heinrich Ehlert Dr. Heinrich Ehlert
(1902 Hamburg – 1961 ebd.)
Landgerichtsrat
Adresse: Ackermannstraße 35 (1937)
Wirkungsstätte: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 2
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges engagierte sich Ehlert 1919 bei den „Bahrenfeldern“, einem paramilitärischen Freikorps. Er studierte Juraund bestand 1928 das zweite Staatsexamen. 1933 trat er in die NSDAP ein und wurde in diesem Jahr zum Landgerichtsrat am Hamburger Landgericht ernannt. Ehlert war beim Sondergericht tätig und hier an zahlreichen Todesurteilen beteiligt. Zudem wurde er auch häufig als Beisitzer und Vorsitzender in der Strafkammer „Rassenschande“ eingesetzt. Die Kammer verhängte besonders hohe bzw. unmenschliche Strafen. Von Vorgesetzten wurde Ehlert als zuverlässig eingeschätzt: „Von einwandfreier Gesinnung. […] Er hat auch am Sondergericht bewiesen, dass er mit praktischem Blick und politischem Verständnis die Dinge zu meistern versteht, und daß er die genügende Härte und Anpassungsfähigkeit besitzt.“(Staatsarchiv Hamburg Ehlert A 3276, zitiert nach: Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 226.) 1944 wurde Ehlert in die Wehrmacht eingezogen und geriet in Kriegsgefangenschaft. Im Rahmen der Entnazifizierung wurde er nach Ende des Krieges, in den Jahren 1946 und 1947 als „belastet“ eingestuft, aber 1952 als „entlastet“ entnazifiziert. Daraufhin bemühte er sich um eine Wiedereinstellung bei der Hamburger Justiz, die ihm auch 1956 gelang. Bei einer Überprüfung Anfang der 1960er Jahre wurde Ehlert die Mitwirkung an überzogenen Todesurteilen zu Last gelegt. Bevor Konsequenzen seitens der Behörde gezogen werden konnten, starb Ehlert Ende 1961.
Text: Katharina Tenti