Josef Krebs Josef (Joseph) Krebs
(1891– 1966)
Oberregierungsrat in der Devisenstelle in Hamburg, Oberfinanzpräsident
Großer Burstah 31 (Sitz der Devisenstelle)
Siehe zu ihm in der Opferbiografie über Felix Matthies unter www.stolpersteine-hamburg.de.
Oberregierungsrat Josef Krebs war Leiter der Devisenstelle des Landesfinanzamtes Unterelbe, ab 1937 der Oberfinanzdirektion Hamburg und hatte 330 Bedienstete unter sich. Seit 1936/37 trieb die ‚Devisenstelle des Landesfinanzamtes Unterelbe bzw. seit 1937 die Oberfinanzdirektion Hamburg unter der Leitung des Oberfinanzpräsidenten Josef Krebs“[1] die „Arisierung“ in Hamburg voran. „Seit 1937 ging die Devisenstelle systematisch besonders gegen jüdische Außenhandelsunternehmen vor.“ [2] (Siehe zur Devisenstelle auch im Profil von Fritz Klesper.) „Der Leiter der Devisenstelle Krebs rechtfertigte die drakonische Behandlung der jüdischen Transithandelsfirmen – Paßentzug, Einschränkung der Geschäftstätigkeit, penible Kontrollen – mit dem ‚Sicherungsbedürfnis des Reiches.‘ In einem Brief an die Reichsbankhauptstelle Hamburg stellte er fest: ‚Da davon ausgegangen werden muß, daß zum mindestens alle Juden mit Vermögen das Bestreben haben, ihren Wohnsitz eines Tages in das Ausland zu verlegen, besteht somit die dringende Gefahr, daß auf diesem Wege erhebliche Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden.‘“ [3]
Josef Krebs war auch nach der Befreiung vom Nationalsozialismus weiter im Amt. Das hatte fatale Folgen für die „Wiedergutmachungspraxis“ in Hamburg. So schreibt Jürgen Lillteicher: „Die Unnachgiebigkeit und Vehemenz, mit welche die Oberfinanzdirektionen ihren Rechtsstandpunkt trotz zahlreicher gegenteiliger Gerichtsurteile über Jahre weiter vertraten, legt die Vermutung nahe, dass die Beamten sich selbst und den Gerichten demonstrieren wollten, dass ihre Behörde keine nationalsozialistische Verfolgungsinstanz gewesen war, (…) Zumindest hatten Finanzbeamte wie Oberregierungsrat Josef Krebs, die auch nach 1945 wieder an derselben Stelle arbeiteten, ein virulentes Interesse an einer Selbstdarstellung, die sie von jeglichem Verdacht des Amtsmissbrauchs oder gar des Antisemitismus freisprach. Krebs hatte Glück, da die Aufdeckung seiner Beteiligung am nationalsozialistischen Unrecht ausschließlich zu materiellrechtlichen Konsequenzen führte, die sich nicht gegen ihn, sondern gegen den Staat richteten. Ein Dienstaufsichtsverfahren oder gar strafrechtliche Schritte wurden nicht eingeleitet.“ [4]
Autorin: Dr. Rita Bake