Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Alfred Schüz

(1892-1957)
Militärhistoriker
Adresse: keinen Eintrag
Wirkungsstätte: Universität Hamburg, Historisches Seminar, Klopstockstraße 33 (heute Warburgstraße)


Schüz hatte nach dem Abitur eine Banklehre absolviert und sich zum 1. August 1914 freiwillig zum Kriegsdienst gemeldet. Im Januar 1918 wurde er bei einem Flugzeugabsturz schwer verletzt und daraufhin beinamputiert und als Oberleutnant a.D. aus der Armee entlassen. Er studierte Geschichte in Tübingen und Göttingen, promovierte 1929 und habilitierte sich 1932. Während seiner Studienzeit hatte er sich in verschiedenen paramilitärischen Organisationen engagiert, die den Sturz der Weimarer Republik zum Ziel hatten. Von 1921 bis 1925 war er beim Bund „Wiking“ aktiv, von 1920 bis 1923 beim Hochschulring Deutsche Art sowie beim Alldeutschen Verband von 1919 bis 1925. Zudem war er Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) bis er am 1. Mai 1933 der NSDAP beitrat. Eines der zentralen Ziele der nationalsozialistischen Hochschulpolitik war die Gründung eines Lehrstuhls für Kriegsgeschichte und Wehrwissenschaften. Ab dem 1. November 1933 wurde dieses neue Ordinariat von Schüz besetzt, der zum Berufungszeitpunkt weder Lehrerfahrung besaß noch ein opulentes wissenschaftliches Werk vorzuweisen hatte. „Hier handelte es sich eindeutig um eine politische Berufung“, urteilt somit der Historiker Peter Borowsky. (Peter Borowsky: Geschichtswissenschaft an der Hamburger Universität 1933 bis 1945, in: Krause/ Huber/ Fischer (Hg.): Hochschulalltag im „Dritten Reich“, Berlin/ Hamburg 1991, S. 537-588, S. 545.) Am 11. November 1933 gehörte Schüz zu den Unterzeichnern des „Bekenntnisses der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischem Staat“. 1934 wurde er Mitglied des Akademischen Senats der Universität Hamburg. Er forderte eine Kriegsgeschichtsschreibung, die sich in der Tradition der Antike und der neuzeitlichen Militärstrategen wiederfindet und sah es als Aufgabe an, Wirkungen von Sieg und Niederlage zu erforschen. Am 3. Oktober 1936 wurde Schüz wegen des Vorwurfs homosexuelle Handlungen begangen zu haben nach Paragraph 175 verhaftet. Im Februar 1937 kam es zur Verhandlung vor dem Landgericht. Schüz wurde vor Gericht frei gesprochen, das Dienststrafverfahren der Landesbehörde sah eine Gehaltkürzung von zehn Prozent für die Dauer von fünf Jahren vor. Nachdem die Abteilung Hochschulwesen gegen das vermeintlich milde Urteil in Revision gegangen war, wurde Schüz 1939 durch den Reichsdienststrafhof von seinem Posten entlassen. Einem Gnadenersuch Schüz wurde statt gegeben. Ab dem 4. März 1941 wurden ihm neunzig Prozent seines Ruhegehalts bezahlt, anstatt fünfundsiebzig bzw. fünfzig Prozent wie zunächst vorgesehen.
Text: Katharina Tenti