Karl Wiedemann
(9. April 1906 Weilheim/Oberbayern – 1968)
SS-Stützpunktleiter/ Außenlager Kommandant
Adresse und Wirkungsstätte: KZ Neuengamme (KZ Gedenkstätte Neuengamme, Jean-Dolidier-Weg 76); Außenlager Hammerbrook/ Stützpunkt Außenlager, Spaldingstraße 156/158
Nach dem Schulabschluss machte Wiedemann eine kaufmännische Lehre und arbeitete danach in der Gastwirtschaft seiner Eltern. In den 1930er Jahren lebte er in Norddeutschland und war im Büro der Bahnmeisterei in Bremerhaven tätig, sowie später beim Arbeitsamt in Wesermünde. Wiedemann wurde 1933 Angehöriger der SS (trat 1935 kurzzeitig aus und dann erneut ein) und wurde 1937 Mitglied der NSDAP. Im September 1940 kam er zur Wachmannschaft des KZ Neuengamme, wo er zunächst in der Schreibstube eingesetzt wurde. Danach war er bei den Wachmannschaften und wurde im Juni 1944 deren Leiter. Kurz darauf, Mitte Juli 1944 wurde er als Kommandant in das Außenlagers Hannover-Misburg versetzt, bevor er im September 1944 Stützpunktleiter der Außenlager des KZ Neunegamme wurde und zurück nach Hamburg kam. In dieser Funktion war er für die Organisation und die Kontrolle der einzelnen Außenlager zuständig und gab Befehle des Neuengammer Lagerkommandanten weiter. Ende Februar / Anfang März 1945 wurde er erneut versetzt, er wurde Kommandant des Außenlagers Salzgitter-Drütte.
Wiedemann wurde im Frühjahr 1946 im Neuengamme-Hauptprozess im Curio-Haus wegen Tötungen und Misshandlungen von Häftlingen von einem britischen Militärgericht angeklagt. Am 3. Mai 1946 wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt; im Jahr 1955 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.
Er beantragte umgehend Haftentschädigung. "Viele der von britischen Militärgerichten verurteilten NS-Kriegsverbrecher konnten nach ihrer Haftentlassung eine Entschädigung beantragen. (...) Voraussetzung war die Vorlage einer 'Unbedenklichkeitsbescheinigung' der Zentralen Rechtsschutzstelle, die diese fast ausnahmslos erteilte. Die vom Bundestag geschaffene Zentrale Rechtsschutzstelle nahm 1950 ihre Arbeit auf. Sie war zunächst dem Bundesjustizministerium und dann von 1953 bis 1970 dem Auswärtigen Amt unterstellt und organisierte rechtlichen Beistand für Deutsche, die von nichtdeutschen Gerichten wegen NS- und Kriegsverbrechen angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Behörde wurde von Juristen mit erheblichen NS-Belastungen geführt. Ihr Leiter Gawlik war vor 1945 Staatsanwalt beim Sondergericht Brslau und Richter am Gaugericht des NSDAP-Gaues Oberschlesien gewesen. (...)
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven sprach Wiedemann eine Haftentschädigung von 4800 Deutsche Mark zu. Das entsprach zu dieser Zeit 28 durchschnittlichen Monatslöhnen eines Industriearbeiters." [1]
Text: Katharina Tenti