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Ernst Fesser Ernst Adolf Georg Karl Fesser

(21. Oktober 1892 in Güstrow (Mecklenburg) – nicht bekannt)
Laborant am Hygienischen Institut der Gesundheitsbehörde Hamburg, Abteilung V, Städtereinigung
Adresse: Stormsweg 2, Hamburg-Uhlenhorst (1945–1952)
Wirkungsstätte: Hygienisches (Staats-)Institut der Hansestadt Hamburg (heute Institut für Hygiene und Umwelt), Jungiusstraße 1, Hamburg 36


Ernst Fesser kam am 21. Oktober 1892 als drittes Kind des Schuhmachers Otto Fesser im mecklenburgischen Güstrow zur Welt.[1] Nach dem Besuch der Volksschule erhielt er keine weitergehende Berufsausbildung, sondern nahm als 15-Jähriger 1907 eine Arbeit in einer Dampfwäscherei auf.[2] Im November 1909 zog Fesser nach Düsseldorf, wo er für denselben Dampfwäschereibetrieb tätig war. Im September 1912 kam er nach Hamburg und arbeitete auch dort zunächst als Wäscher, dann als Kutscher bei einem Schlachter und als Werftarbeiter. Von Januar 1915 bis Dezember 1918 war Fesser als Soldat im Ersten Weltkrieg. Im August 1915 heiratete er Anna Helene Sophie, geb. Elfert. Das Ehepaar bekam fünf Kinder, Fessers Frau starb 1938.

In den frühen 1920er-Jahren schlug er sich mit Gelegenheitsjobs durch, u.a. als Transportarbeiter und Kranführer auf einer Werft und als Gartenarbeiter auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Im Mai 1926 trat er eine Stelle als Laborarbeiter am Hygienischen Staatsinstitut (Abteilung V, Städtereinigung) in Hamburg an, das der Senat nach der Cholera-Epidemie 1892 ins Leben gerufen hatte und bald das „größte Hygieneinstitut Deutschlands war (Hamburger Fremdenblatt, 25.02.1939). Infolge des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1938 wurde es in „Hygienisches Institut der Hansestadt Hamburg“ umbenannt.[3]

Nach der Machtübergabe an die NSDAP wurde Fesser nach eigener Aussage aufgefordert, der Partei beizutreten – und habe dies nur getan, so seine spätere Rechtfertigung, um aus Rücksicht auf seine Familie und fünf Kinder seine Stelle behalten zu können.[4] Eingetreten sei er am 1. Mai 1933[5] also „gezwungenermaßen“, so der Laborant in einem Schreiben an die Personalabteilung der Gesundheitsverwaltung im Dezember 1945. Auf seinem Entnazifizierungsbogen gab er an, ab 1935 das Amt eines „Blockleiters“ ausgeübt zu haben, außerdem bereits seit Januar 1933 Mitglied in der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation (NSBO) und der DAF gewesen zu sein.[6]

Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete Fesser im April 1941 erneut. Die zweite Ehe blieb kinderlos. Ein Arbeitszeugnis seines Abteilungsleiters Prof. Otto Kammann am Hygiene-Institut vom Oktober 1943 bescheinigte Fesser, dass er im „Außendienst und in den einfachen Laboratoriumsarbeit gründlichst ausgebildet und seit einer Reihe von Jahren eine unentbehrliche Stütze der Abteilung Städtehygiene“ geworden sei.[7] So wurde er im Januar 1944, nach knapp 18 Jahren Dienstzeit am Hygiene-Institut, zum Laboranten im Angestelltenverhältnis befördert. Im Oktober 1944 starb sein Sohn Heinz Fesser, Berufssoldat und Oberfeldwebel, im Zweiten Weltkrieg. Er selbst wurde von Januar bis Mai 1945 noch zum Volkssturm eingezogen.

Im September 1945 entließ ihn die Gesundheitsverwaltung auf Anordnung der britischen Militärregierung wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft seit Mai 1933 und seiner Zugehörigkeit zum Korps der politischen Leiter. Im Februar 1946 trat der inzwischen 54-Jährige eine neue Stelle in einer chemischen Fabrik an. Als diese bereits im August desselben Jahres schloss, war er erneut stellungslos. Seinen Einspruch gegen seine Entlassung aus städtischen Diensten wies der Entnazifizierungsausschuss im September 1946 zurück, weil sich Fesser als politischer Leiter seit 1935 „aktiv für die Ziele der NSDAP“ eingesetzt habe. Er wurde in Kategorie IV eingestuft, was eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst und Wiedereinstellung verhindert, ihm aber ansonsten keine beruflichen oder privaten Beschränkungen auferlegte.

Rund zwei Jahre später, im November 1948, wandte sich Fesser selbst an den Ausschuss mit der Bitte „um Durchführung meiner Entnazifizierung“. Der Fachausschuss bestätigte Anfang März 1949 seine Einstufung in Kategorie IV, wogegen er umgehend Berufung einlegte. Sein Fall kam vor den Berufungsausschuss, vertreten wurde er inzwischen von den Rechtsanwälten Henry Neuhaus und Dr. Wolfgang Krüger-Spitta aus Hamburg. Nachdem Fesser mehrere Entlastungsschreiben vorlegen konnte – u.a. von einem Nachbarn, der KPD-Mitglied war –, gab der Berufungsausschuss im Mai 1949 seiner Berufung statt und stufte ihn nunmehr als „nur nominelles Mitglied der Partei“ in Kategorie V ein. Er sei zudem, hieß es jetzt, „aktivistisch oder propagandistisch nicht hervorgetreten“.[8]

Nach seiner Rehabilitierung im Entnazifizierungsverfahren klagte Fesser vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen die Stadt bzw. seinen früheren Arbeitgeber, um rückwirkend ihm angeblich zustehende Gehaltszahlungen seit seiner Entlassung zu erhalten. Das Gericht erkannte ihm eine Zahlung in Höhe von 500 DM zu, doch das von der Behörde angerufene Landesarbeitsgerichts hob das Urteil der unteren Instanz im Dezember 1951 wieder auf.[9]

Text: Frauke Steinhäuser