Arthur Detjen Arthur Ludwig Johann Peter Detjen
(14. Februar 1892 Hamburg – 18. Januar 1981 Kutenholz, Krs. Stade/Niedersachsen)
Angestellter der Stadtverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg
Adressen: Hocholdsweg 32a, Hamburg-Sasel (1952)
Wirkungsstätten: Gesundheitsbehörde, Öffentliche Desinfektionsanstalt Bullerdeich 7 (Hamburg-Hammerbrook) oder Ellerholzkanal (Hamburg-Steinwerder); Staatskrankenanstalt Langenhorn, Langenhorner Chaussee (Hamburg-Langenhorn); Ausweichkrankenhaus Wintermoor, Behringer Straße, Wintermoor/Niedersachsen
Arthur Detjen kam am 14. Februar 1892 in Hamburg als Sohn des Kassierers Wilhelm Peter Heingerd Friedrich Detjen und dessen Frau Caroline Johanna Henriette, geborene Dreyer, zur Welt. Am 28. August 1915 heiratete er, zu der Zeit wohnhaft in Nordholz bei Cuxhaven/Niedersachsen, die Hamburgerin Paula Wiebke Christine, geborene Tode.[1]
Im Oktober 1929 beschäftigte die Hamburger Gesundheitsbehörde den damals 37-jährigen Detjen zunächst als Wäscher in einer ihrer öffentlichen Desinfektionsanstalten, ob am Bullerdeich oder am Ellerholzkanal im Freihafen ist nicht bekannt. In der NS-Zeit machte er in der Behörde erstaunliche Karrieresprünge: Im August 1937 wurde er Kontenführer in der Rechnungsabteilung der Staatskrankenanstalt Langenhorn und im August 1943 Leiter der Personalstelle des Ausweichkrankenhauses Wintermoor bei Hamburg mit mehr als 500 Beschäftigten[2] – gewissermaßen vom Wäscher zum Personalchef.
Am 11. August 1945 füllte Detjen seinen Entnazifizierungsfragebogen aus. Er gab an, zwar kein Mitglied der NSDAP, aber seit 1934 in der Organisation Kraft durch Freude (KdF) aktiv gewesen zu sein und dort 1937 die Funktion eines „Wanderführers“ und ab 1944 die eines „KdF-Warts“ ausgeübt zu haben. Außerdem war er 1938 der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) beigetreten und hatte auch dort das Amt eines „Blockwalters“ inne. Mitte September 1945 erhielt Detjen deshalb auf Anordnung der britischen Militärregierung – genauer, von der für das Hamburger Gesundheitswesen zuständigen Abteilung Public Health – die fristlose Kündigung zum 10. November 1945. Im Mitarbeiterzeugnis vom April 1946 gab die Gesundheitsbehörde zudem Detjens Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation (NSBO) als Grund für seine Entlassung an. Im Entnazifizierungsverfahren wurde er in Kategorie III, „Minderbelastete“, eingestuft. Sein Einspruch dagegen blieb ohne Erfolg: Im Juni 1947 bestätigte der Berufungsausschuss die Einstufung, Konten und Vermögen blieben gesperrt.
Im Oktober 1948 beantragte Detjen die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Diesmal mit Erfolg: Der Ausschuss gab im Juni 1949 der Berufung statt und hob die Entscheidung von Juni 1947 auf. Aufgrund des von Detjen vorgelegten Entlastungsmaterials könne dieser, so der Ausschuss, „nunmehr als Mitläufer“ angesehen und in Kategorie IV eingestuft werden. Diese Einstufung hatte die Freigabe seiner Konten und seines Vermögens zur Folge. Seine frühere Dienstherrin, die Gesundheitsbehörde, teilte ihm im Dezember 1949 allerdings mit, dass sein Antrag auf Wiedereinstellung abgelehnt sei. Detjen stellte in der Folgezeit immer wieder mithilfe des Rechtsanwaltes Dr. Franz Crüger[3], der ab 1947 seine Kanzlei in der Großen Bäckerstraße hatte, Wiedereinstellungsanträge an die Stadt. Strittig war vor allem die Frage, welchen Stellenwert die Entnazifizierungsausschüsse bei ihren Entscheidungen der Tatsache eingeräumt hatten, dass Detjen kein NSDAP-Mitglied gewesen war.
Im Juni 1950 beantragte Detjen eine Entscheidung nach § 6 des Hamburger Entnazifizierungs-Abschlussgesetzes vom 13. Mai 1950. Der Leitende Ausschuss unter Vorsitz von Staatskommissar Paul Pfeiffer überführte im Juli 1951 den inzwischen 59-Jährigen in Kategorie V und sprach ihm seine vollen Pensionsansprüche ab dem 65. Lebensjahr zu, also ab 1957. Eine Wiedereinstellung lehnte er aber weiterhin ab: Das hamburgische Abschlussgesetz begründete keinen Anspruch darauf. Nach Detjens erneutem Einspruch hob der Leitende Ausschuss am 17. März 1952 diese Entscheidung wieder auf und stufte Detjen rückwirkend zum 1. März 1952 erneut in Kategorie V ein. Im Unterschied zum Beschluss des Ausschusses von Juli 1951 handelte es sich nun aber um eine „echte Entnazifizierungsentscheidung“.
Im Mai 1952 verklagte Detjen schließlich über seinen Rechtsanwalt Crüger die Stadt Hamburg beim Landgericht auf Schadensersatz. Dazu nahm die Stadt, vertreten durch das Personalamt, Stellung und erläuterte ausführlich, weshalb das Entnazifizierungsverfahren gegen Detjen „einwandfrei und korrekt“ durchgeführt worden sei. Die Entscheidung des Landgerichts in dieser Angelegenheit ist jedoch nicht überliefert.
Text: Frauke Steinhäuser