Johannes Bornemann Bernhard Johannes Bornemann
(10. März 1886 in Mainz – 29. Mai 1964 in Lausanne, Schweiz)
Reichsbankdirektor, Beamter
Adressen: Lattenkamp 7, Hamburg-Winterhude (1947); Hofheim am Taunus, Goethestraße 7 (1949/1950–1964)
Wirkungsstätten: Reichsbankhauptstelle Hamburg (1935–1939), Alter Wall 2 (Hamburg-Altstadt); Reichsbankstelle Hamburg-Altona (1939–1945), Marktstraße 54 (heute Ehrenbergstraße, Altona-Altstadt)
Johannes Bornemann war der Sohn des Mainzer Kaufmanns Wilhelm Bornemann und dessen Frau Margarethe. Im November 1915 heiratete er – als Leutnant im Ersatzbataillon des Landwehrinfanterie-Regiments Nr. 87 in Kattowitz in Oberschlesien stationiert – die aus Hofheim am Taunus (Hessen) stammende Meta Ella Stein. Das Ehepaar wohnte auch in Hofheim. Meta Bornemann starb bereits im Dezember 1918, drei Monate nach dem Tod der gemeinsamen, elf Monate alten Tochter. Johannes Bornemann war inzwischen als Reichsbankassistent tätig, wahrscheinlich bei der Reichsbankhauptstelle in Frankfurt am Main.[1] Im August 1923 heiratete Bornemann erneut, und zwar die damals 28-jährige Maria Luise Elisabeth Sieger, geborene Strack, aus Frankfurt am Main. Als Beruf gab er für das Heiratsregister „Kaufmann“ an.[2]
Im Februar 1931 wurde Bornemann zum Direktor der Reichsbankstelle Wuppertal-Barmen ernannt. Vier Jahre später folgte seine Versetzung nach Hamburg, wo er bis 1939 das Amt des „Direktors bei der Reichsbank“ im Vorstand der Reichsbankhauptstelle Hamburg im Alten Wall 2 inne hatte. Vom 1. August 1939 bis 1945 leitete er als „Reichsbankdirektor“ (Erster Vorstandsbeamter) die Reichsbankstelle Hamburg-Altona, die direkt dem Reichsbankdirektorium in Berlin unterstellt war.[3]
Im Februar 1946 wurde Bornemann auf Anordnung der britischen Militärregierung aus politischen Gründen entlassen und erhielt fortan keine Versorgungsbezüge mehr. Der Entlassungsgrund weist auf zumindest eine NSDAP-Mitgliedschaft hin, auch wenn keine entsprechenden Belege überliefert sind. Im Juli 1946 stellte er über seinen Hamburger Rechtsanwalt Dr. Walter Schliffke einen Antrag auf Nachprüfung der Entnazifizierungsmaßnahme und Wiedereinstellung in sein früheres Beamtenverhältnis.
Im Februar 1947 gab der zuständige Ausschuss Bornemanns Antrag statt, allerdings mit der Maßgabe, den damals knapp 61-jährigen Beamten unter Zuerkennung nur eines Viertels der ihm gesetzlich zustehenden Pension in den Ruhestand zu versetzen. Gegen die Ausschussentscheidung über seine Pensionshöhe legte Bornemann umgehend Einspruch ein und beantragte eine Wiederaufnahme des Entnazifizierungsverfahrens, da er bis dahin noch nicht persönlich gehört worden sei.[4] Im Dezember 1947 bestätigte der Zentralausschuss die Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens. Zur ersten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsausschuss kam es jedoch erst Ende Januar 1949, also etwa zwei Jahre nach Einreichung des Antrages. Der Berufungsausschuss rehabilitierte Bornemann im März 1949, die Beweisaufnahme hatte zur Folge, dass der ehemalige Reichsbankdirektor in Kategorie V eingestuft wurde. Damit entfielen jegliche Berufsbeschränkung oder Beeinträchtigungen und er erhielt fortan sein volles Ruhegehalt. Bornemann, inzwischen wieder in Hofheim am Taunus ansässig, verklagte die Stadt Hamburg daraufhin mithilfe seiner neuen Anwältin Dr. Lotte Schmadalla aus Hamburg-Altona auf Schadensersatz für die Pensionseinbußen, die ihm durch das in seinen Augen verzögerte Entnazifizierungsverfahren entstanden seien. Das Landgericht Hamburg wies die Klage im September 1950 ab, das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte das Urteil im März 1951.
Das Frankfurter Telefonbuch von 1964 führte „Reichsbankdirektor a.D.“ Bornemann noch als wohnhaft in der Goethestraße 7 in Hofheim am Taunus auf.[5] Er starb am 29. Mai 1964 in Lausanne (Schweiz).[6]
Text: Frauke Steinhäuser