Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Großküchenbetrieb und Fuhrbetrieb Hönisch

Firmenlager für Zwangsarbeiter*innen
Fischmarkt 14 (heute Alter Fischmarkt)


Alwin Hönisch führte mit seiner Ehefrau Frieda 3 Großküchenbetriebe, belieferte Essen an verschiedene Behörden, auch an die Gestapo. Er soll Verhaftungen von Gefangenen im Polenlager Sülldorf veranlasst haben.
Alwin Hönisch, geb. 26.3.1896 Hamburg, wohnhaft Fischmarkt 14, hatte in seinem Entnazifizierungsverfahren erklärt keiner Partei oder politischen Organisation angehört zu haben, soll aber mit einem NSDAP Abzeichen gesehen worden sein. Zunächst von der Britischen Militärregierung im Februar 1948 aus seiner beruflichen Stellung entfernt, wurden auch seine Konten und sein Vermögen eingefroren. Er legte Berufung ein und im Februar 1952 stufte ihn daraufhin die Entnazifizierungskommission in Kategorie IV ein. Seine berufliche Beschränkung, seine Konto- und Vermögenssperre wurden aufgehoben. Die Geldstrafe von 500 DM, die er nicht gezahlt hatte, wurde ihm ein Jahr später erlassen; (Staatsarchiv Hamburg: 221-11, Entnazifizierungsakte Tn 6198).

Im Zwangsarbeiter*innenlager waren auch Säuglinge untergebracht.
Ein Kind kam in der Universitätsklinik Eppendorf als Totgeburt zur Welt.

Der Knabe mit dem Nachnamen Stepin kam am 7.4.1945 in Hamburg tot zur Welt. Er erhielt keinen Vornamen. Seine Mutter Wanda Stepin, geb. um 1918, war ledig. Aus ihrer Heimat Polen verschleppt, musste sie in Hamburg-St. Pauli für den Großküchenbetrieb Hönisch Zwangsarbeit leisten. Sie war im Lager Am Fischmarkt 14 untergebracht und in dieser Zeit schwanger.
Am Tag der Geburt ihres Kindes wurde sie im Universitätskrankenhaus Eppendorf aufgenommen und brachte mittels einer Zangengeburt am 7. April 1945 um 9:45 Uhr einen „unreifen“ Knaben mit Nabelbruch tot zur Welt. Im Sterberegister wurde deshalb auch als Todesursache „Nabelbruch.-Totgeburt.-2500 gr, 46 cm lang“ angegeben.
Wanda Stepin verblieb acht Tage im Wochenbett, das fieberfrei und ohne Befund verlief, jedoch wurde ein “Adnextumor“ (Eierstocktumor) festgestellt.
Ob eine Beisetzung des toten Kindes erfolgte, ist nicht bekannt. Die Registerstelle Hamburg, die für den Internationalen Suchdienst in Arolsen die Ermittlungen über den Tod ausländischer Staatsangehöriger in der NS-Zeit durchführte, informierte diesen im August 1952 über die Totgeburt und schrieb: „Die Frucht ist als beerdigt nicht ermittelt worden. Wahrscheinlich ist sie, wie üblich, einer großen Leiche beigelegt und deshalb nirgends registriert worden.“

Text: Margot Löhr