Emil Sommerfeld
(15.11.1903 Sarnow/Vorpommern - ?)
Landarbeiter; 1941–1943 KZ Neuengamme: Blockführer und Aufseher
Wirkungsstätte: KZ Neuengamme (heute: KZ Gedenkstätte, Jean-Dolidier-Weg 75)
Im „Offenen Archiv der KZ Gedenkstätte Neuengamme“ heißt es: „Am 15. November 1903 in Sarnow/Vorpommern geboren, lebte Emil Sommerfeld als Landarbeiter in Westpreußen und erhielt 1920 die polnische Staatsbürgerschaft. 1924–1925 diente er in der polnischen Armee. 1929 heiratete Sommerfeld. Er hatte drei Kinder.
Am 25. November 1939 trat Emil Sommerfeld in die SS ein. Nach der Ausbildung in Danzig kam er im Februar 1940 zum KZ-Einsatz nach Buchenwald und anschließend als Wachmann ins KZ Neuengamme. Nach einer Krankheit 1941 durfte er ‚auf ärztliche Anordnung hin leichten Dienst verrichten‘ und wurde in die Kommandantur versetzt. Anschließend war er als Blockführer und Aufseher von Arbeitskommandos eingesetzt. Nach Zeugenaussagen gehörte Emil Sommerfeld zu den brutalsten Blockführern. 1943 nahm er mit der SS-Division ‚Nordland‘ an der Belagerung Leningrads und dem Kampf gegen alliierte Truppen in Berlin teil und kam am 1. Mai 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft.
Am 20. September 1945 wurde Emil Sommerfeld aus Krankheitsgründen aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft entlassen und zog in die Lüneburger Heide. Am 7. Mai 1949 wurde er dort verhaftet und kam in Untersuchungshaft. In einem Prozess vor dem Hamburger Schwurgericht wurde er der gefährlichen Körperverletzung im KZ Neuengamme für schuldig befunden und am 12. Juli 1950 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Strafmildernd wurde eingeräumt, dass Sommerfeld nach Auffassung des Gerichts ‚ein Mensch von primitiver Denkungsart ist und deshalb die ihm gegebenen Befehle bedenkenlos ausgeführt hat‘. Die Haft musste Sommerfeld nicht antreten, da die Strafe durch Kriegsgefangenschaft und Untersuchungshaft als verbüßt galt. Nach dem Urteil wandte sich der ehemalige politische Häftling Heinrich Hoffmann an die Staatsanwaltschaft und sagte zu weiteren Straftaten Sommerfelds aus. Emil Sommerfeld wurde daraufhin am 26. Oktober 1950 erneut in Untersuchungshaft genommen. In einem Ermittlungsverfahren gegen ihn führte die Staatsanwaltschaft Hamburg umfangreiche Zeugenbefragungen durch. Es wurden auch zwei Rechtshilfeersuchen an die DDR gerichtet, um weitere Aussagen zu erhalten, deren Ergebnis jedoch nicht bekannt ist. Emil Sommerfeld reichte zahlreiche Haftbeschwerden ein, in denen er den Dienst im KZ mit dem Dienst als Soldat gleichstellte. Er habe lediglich Befehle ausgeführt und deshalb keine Verbrechen begangen, für die er zur Verantwortung gezogen werden könne. Kurz vor Prozessbeginn hob die Alliierte Kommission auf Bitten der Bundesregierung das Kontrollratsgesetz Nr. 10 für die deutsche Rechtsprechung auf. Der darin formulierte Tatbestand der ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘, auf dem auch das Ermittlungsverfahren gegen Emil Sommerfeld beruhte, fiel damit fort. Am 1. Oktober 1951, zwei Tage vor dem geplanten Prozessbeginn, wurde Emil Sommerfeld deshalb auf freien Fuß gesetzt. Anklage nach dem deutschen Strafgesetzbuch wegen Körperverletzung, Totschlag und Mord wurde nicht erhoben. Weiteres ist über Emil Sommerfeld nicht bekannt.“[1]
Dokumente und Materialien über Emil Sommerfeld, unter: http://media.offenes-archiv.de/ss1_3_2_bio_1935.pdf