Heinrich Hallbauer
(15.11.1905 Neustadt/Holstein - ?)
Jurist, Landgerichtsrat, Landgerichtsdirektor
Eichenstraße 48 (Wohnadresse in den 1950er Jahren)
Ernst Klee schreibt über ihn: "Nach 1945 auf Kriegsverbrecherliste der CSR, Vorwurf: Todesurteile am Sondergericht (zur Ausschaltung politischer Gegner) Prag. Nach 1945 Landgerichtsrat und Landgerichtsdirektor in Hamburg." [1]
Hallbauer war einer der Richter (beisitzender Richter) die bei den "beiden großen NS-Verfahren zu den 'Euthanasie'- Verbrechen, 1946 gegen die Langenhorner Ärzte Knigge, Wigand Quickert (1876-1961) und andere sowie 1948 gegen die Ärzte Bayer, Werner Catel (1894-1981) und 16 weitere wegen 'Euthanasie' an Kindern" [2] "Recht" sprach. Die Täter wurden nicht belangt. "Den Tätern habe, so hieß es zur Begründung, das Unrechtsbewusstsein gefehlt. Sie hätten sich in einem 'Verbotsirrtum' befunden. Die Rechtswidrigkeit ihres Tuns sei ihnen damals nicht bekannt gewesen." [3]