Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene

Carsten Fock

(5.1.1876 Finkenwerder - 1953)
Gemeindevorsteher von Finkenwerder
Kirchenweg 20 in Hamburg Finkenwerder
Carsten-Fock-Weg, benannt in Finkenwerder vor 1938


Der Carsten-Fock-Weg wurde in der Zeit des Nationalsozialismus benannt. Im Jahr der Benennung lebte Carsten Fock noch und war Mitglied der NSDAP.

Im September 2020 berief die Behörde für Kultur und Medien eine Kommission aus acht Expertinnen und Experten, die Entscheidungskriterien für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg entwickeln und Empfehlungen zu möglichen Umbenennungen aussprechen sollte.

Zum Carsten-Fock-Weg gab die Kommission im März 2022 die Empfehlung, den Straßennamen mit weiterführenden Informationen kritisch zu kontextualisieren, z. B. mittels eines Erläuterungsschildes unter dem Straßennamenschild. Folgende Begründung gab die Kommission: „Aufgrund der NSDAP-Mitgliedschaft Focks und der Straßenbenennung zu Lebzeiten empfiehlt die Kommission eine Kontextualisierung.“ (Abschlussbericht der Kommission zum Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg, Feb. 2022, www.hamburg.de/contentblob/15965308/8ee2e6d28dbd23e8df84bf75ceabda98/data/empfehlungen-kommission-ns-belastete-strassennamen.pdf )

 

Von 1882 bis 1890 hatte er die Volksschule in Finkenwerder besucht. Von Beruf war er Bauer. 1908 wurde er Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes und 1925 Mitglied des Verbandes Rettung aus Seenot. Vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten gehörte er der Deutschen Staatspartei an (vordem Deutsche Demokratische Partei).

Während des Ersten Weltkriegs war er eine Zeitlang vom Militärdienst zurückgestellt wegen seiner Tätigkeit als Leiter der Gemeindeverwaltung. Er erhielt für seine militärischen Dienste das Kriegs-Verdienst-Kreuz II. Klasse. Eine weitere Ehrung bekam er für seine 25-jährige ehrenamtliche Dienstzeit als Gemeindevorsteher.

Von 1933 bis 1938 war Karsten Fock Bürgermeister in Finkenwerder.

1937 hatte sich Fock zur Mitgliedschaft in die NSDAP angemeldet und war dann von Juni 1942 bis Februar 1943 Mitglied der NSDAP gewesen, in der er kein Amt ausübte. Diese Informationen sind der Entnazifizierungsakte entnommen. Laut NSDAP-Mitgliederkartei ist Carsten Fock im Januar 1940 in die NSDAP aufgenommen worden (Mitgliedsnummer: 8768847) (Quelle: BArch R 9361-IX KARTEI 9170449) und hatte seine Aufnahme am 2.11.1939 beantragt.

Seit 1935 bis zum Ende des Nationalsozialismus war er Mitglied der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt). [1] Die NSV war „mit 17 Mio. Mitgliedern (1943) nach der Deutschen Arbeitsfront die größte und in der Öffentlichkeit bekannteste NS-Massenorganisation. (…) Ihren Anspruch auf Monopolisierung der gesamten freien und öffentlichen Wohlfahrt konnte die NSV zwar nicht realisieren, doch gelang es ihr, die in der freien Wohlfahrt tätigen Verbände zurückzudrängen bzw. gleichzuschalten, deren finanzielle Mittel zu beschneiden und auch die von den Kommunen getragene öffentliche Fürsorge einzuschränken. Angesichts der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Zuwendungen) war es möglich, in alle Bereiche der Wohlfahrt zu expandieren und dort spezifische Akzente zu setzen. Aufgrund ihrer scheinbaren Ideologieferne war die Arbeit der NSV populär und die Mitgliedschaft erschien auch für diejenigen, die dem Regime eher zögernd oder kritisch gegenüberstanden, aber aus Opportunitätsgründen in eine Parteiorganisation eintreten wollten, akzeptabel. Tatsächlich war die Arbeit der NSV von rasse- und erbbiologischen Selektionskriterien bestimmt, indem v. a. ‚rassisch wertvolle‘. Nur zeitweilig in eine Notlage geratene Bedürftige gefördert werden sollten, während ‚Minderwertige‘, ‚Asoziale‘, Alte und Kranke der (Minimal-) Unterstützung der öffentlichen Fürsorge überlassen wurden.“ [2]

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus fungierte Carsten Fock als kommissarischer Ortsbauernvorsteher für Finkenwerder II.

Am 20. Mai 1947 schrieb die Hansestadt Hamburg, Amt Finkenwärder an die Kreisbauernschaftin Harburg – der Brief ging über die Kreisverwaltung 8, Hamburg-Harburg – wegen der Ortsbauernvorsteherwahl in Finkenwerder: „Der beratende Ausschuss vom Amt Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 14.5.47 einstimmig beschlossen, die Kreisbauernschaft davon in Kenntnis zu setzen, daß der Ortsbauernvorsteher Carsten Fock, Kirchenweg 20, von seinem Amt zurücktreten muss und für eine neue Kandidatur nicht mehr in Frage kommt.

Der Ausschuss begründet diese Entscheidung damit, daß Fock verdächtigt wird, die Inhaftierung von Bauern aus Finkenwerder durch die Gestapo veranlasst zu haben.

Auf die Protokolle des beratenden Ausschusses v. 30. 4. 47 und 14.5.47, die bei der Kreisverwaltung 8 eingesehen werden können, wird hingewiesen.“

Ca. 14 Tage später wurde Carsten Fock am 3.6.1947 durch den Fachausschuss 14 für die Ausschaltung von Nationalsozialisten schriftlich aufgefordert, den Fragebogen zur Entnazifizierung auszufüllen und zuzuschicken.

Carsten Fock anwortete am 9.6.1947: „Ich bestätige den Empfang Ihrer Aufforderung, zwecks politischer Überprüfung meinen Fragebogen in doppelter Ausfertigung dort einzureichen. Sobald ich die Formulare erhalten habe, werde ich Ihnen diese ausgefüllt mit meinen Unterlagen zusenden.“

Vier Tage zuvor hatte der Fachausschuss 14 am 5.6.1947 an Carsten Fock, Kirchenweg 20, geschrieben: „Der Fachausschuss 14 ordnet an, daß Sie bis zur erfolgten Überprüfung Ihres Fragebogens von allen amtlichen und ehrenamtlichen Amtshandlungen entbunden sind. Sie sind verpflichtet, alle in Frage kommenden Dienststellen von dieser Anordnung in Kenntnis zu setzen.“ Unterzeichnet wurde das Schreiben vom Sekretär des Fachausschusses und ging zur Kenntnis auch an Senator Höhlein, Harburg-Kreisverwaltung.

Daraufhin antwortete Carsten Fock ebenfalls am 9.6.1947: „ich mache Sie zunächst darauf aufmerksam, daß eine derartige Mitteilung nicht vom Sekretär, sondern vom Vorsitzenden des Fachausschusses unterschrieben werden muß. Schon aus diesem Grunde ist Ihre Mitteilung gegenstandslos. Nach den von mir an maßgebender Stelle im Rathaus eingezogenen Erkundigungen dürfen Sie auf Grund, der bis jetzt bestehenden Gesetze und Verordnungen eine derartige Anordnung überhaupt nicht treffen. Ich lehne deshalb Ihre Aufforderung ab und führe meine Ehrenämter weiter. Da Ihre Anordnung ungesetzlich ist, werde ich selbstverständlich auch keine der in Frage kommenden Dienststellen irgendwie benachrichtigen. Gleichzeitig fordere ich Sie auf, Herrn Senator Höhlein in Harburg-Kreisverwaltung 8, dem Sie ihre ‚Anordnung‘ zur Kenntnisnahme übersandt haben, dahingehend zu benachrichtigen, daß Sie diese zurückziehen, weil Sie zu einem solchen Erlass nicht berechtigt sind. Dieses zur Sache.

Persönlich beziehe ich mich auf die Unterhaltung mit Herrn Behrens und Herrn Thiele am heutigen Tage im Büro des Fachausschusses 14. Ich habe dort zum Ausdruck gebracht, daß ich für eine gütliche Beilegung Ihrer ungesetzlichen Maßnahme bin, in der Hoffnung, zu einer vernünftigen Verständigung zu kommen. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich selbstverständlich meine Interessen mit allem Nachdruck wahrnehmen. Insbesondere sind mir die Stellen, aus denen gegen mich vorgegangen werden soll, genau bekannt. Ich stehe jederzeit zu einer persönlichen Besprechung zur Verfügung, auch ist mein langjähriger Parteifreund aus der Demokratischen, resp. späteren Staatspartei, Herr Arnold Saul, Hamburg, Königstraße 14/16 Streitshof (Fa. Saul & Schulz) ermächtigt, gegebenen Falles mit Ihnen Verhandlungen zu führen. Auf jeden Fall ersuche ich um Mitteilung des Inhalts, daß Sie Ihre Anordnung in vollem Umfange zurücknehmen. Erst nachdem ich dieses erhalten habe, werde ich die Fragebogen bei Ihnen einreichen. Den Erhalt dieser Mitteilung muß ich aus bestimmten Gründen bis zum Freitag, den 13.6. befristen. Sollte ich die geforderte Mitteilung nicht fristgemäß erhalten, behalte ich mir ausdrücklich alle Maßnahmen zur Wahrung meiner berechtigten Interessen vor. Insbesondere würde ich dann meinen Fragebogen Herrn Bürgermeister Koch, als Vorsitzendem des Leitenden Ausschusses mit einer entsprechenden Begründung und mit der Bitte einreichen, sie dem Zentralausschuß zur Prüfung zu überweisen, da ich nur dann erwarten darf, daß dort die Sache objektiv behandelt wird“

Daraufhin antwortete der Fachausschuss 14 Carsten Fock am 10. Juni 1947: „Aufgrund des Einspruches vom 9.6.1947 wird das Schreiben vom 3.6.47 dahin ergänzt, dass die Fragebogen bis zum 14.6.47 einzureichen sind.

Das Schreiben vom 5.6.47 wird dahingehend berichtigt, dass die von der Kreisbauernschaft angeordnete Beurlaubung als Ortsbauernvorsteher bestehen bleibt. Ihre anderen amtlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten werden bis zur entgültigen Entscheidung nicht beanstandet.“ Gez. Bolten Vorsitzender.

Als am 15.6.1947 die Wahl zum Ortsbauernvorsteher für den Bezirk Finkenwerder II, durchgeführt werden sollte, wurden vor der eigentlichen Wahl zwei Briefe von einem Boten überreicht. Einer trug als Absender die Anschrift des Rechtsanwalts Gustav Albers, Hamburg, Große Bäckerstrasse, Datum 9.6.1947, der andere war von ortsansässigen Bauern und Gemeindemitgliedern verfasst worden. Dazu heißt es im Protokoll „Wahlhandlung zur Wahl eines Ortsbauernvorstehers für den Bezirk Finkenwerder II“: „Der von Herrn Rechtsanwalt Albers unterzeichnete Brief legt Einspruch gegen die sogenannte Ersatzwahl durch den bisherigen Ortsbauernvorsteher Karsten Fock, Bürgermeister a. D., ein. Der Brief wurde vom Wahlvorsitzenden – Herrn Bolten [August Bolten, damals Kreissozialfachwart] – öffentlich verlesen und einstimmig zurückgewiesen.

Der 2. Brief – unterzeichnet von 34 Gemeindemitgliedern – wurde gleichfalls öffentlich verlesen und nach Überprüfung festgestellt, dass sich unter den Unterzeichnern nur 10 Wahlberechtigte befanden. Die anderen gehörten berufsfremden Gruppen an. Da diese 10 Wahlberechtigten sich nach der vorliegenden Wahlliste in der Minderheit befanden, wurden die Einwände ebenfalls zurückgewiesen.

Für die heute stattfindende Wahl ist nur ein Wahlvorschlag eingegangen, und zwar Hermann Schuldt, Hamburg-Finkenwärder, Landscheide 85.

Während der Wahlhandlung erscheint ein weiterer Bote von dem Bürgermeister a. D.  Karsten Fock und bittet um Nachtragung des Datums, das auf der von den 34 Gemeindemitgliedern unterzeichneten Eingabe fehlte. Von dem Wahlvorsitzenden wurde das heutige Datum – 15.6.1947 – nachgetragen.

Der in der Wahlliste angegebene Wahlberechtigte Paul Schwartau, angeblich Süderdeich 119, wohnt Süderdeich 31. Diese Umänderung wurde von dem Kommissarischen Ortsbauernvorsteher Karsten Fock beantragt und demtentsprechend in der Wahlliste vorgenommen.

Während der Wahl erscheinen Herr Johannes Fink und Herr Hinrich Feldmann, die wegen körperlicher Behinderung nicht in das Wahllokal eintreten können. Die beiden Beigeordneten des Wahlvorstandes – Obv. Flügge und Obv. Harms – übernehmen vor dem Wahllokal die Stimmabgabe.

Der in der Wahlliste aufgeführte Hinrich Benitt gehört zum Bezirk Finkenwärder III.

Von der Wahlhandlung liessen sich entschuldigen wegen dienstlicher Ortsabwesenheit Johannes Hausschildt und Cord Rolf und wegen Krankheit Frau Helene Fock.

Um 11.30 Uhr wurde die Wahlhandlung geschlossen, nachdem durch Vergleich mit der Wahlliste festgestellt wurde, dass mit dem Erscheinen der lt. Anlage freiwillig auf ihr Wahlrecht verzichtenden Bauern nicht mehr gerechnet werden konnte. Von den restlichen Wahlberechtigten wurden 29 gültige Stimmen – sämtlich lautend auf den Wahlvorschlag Hermann Schuldt – abgegeben. Üngültige Stimmen waren nicht vorhanden.

Der Bürgermeister a. D. Karsten Fock hat von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht.

Die Wahlhandlung musste um 11.40 Uhr erneut eröffnet werden, weil der zunächst als dienstlich abwesend bezeichnete Johannes Hausschildt noch erschien und seine Stimme abgeben wollte. Nach vollzogener Stimmabgabe wurde die Wahlhandlung endgültig geschlossen.

10 Wahlberechtigte haben lt. Anlage auf ihre Stimmabgabe freiwillig verzichtet.

Nach Bekanntgabe des Ergebnisses wurde beschlossen, den gesamten Wahlvorgang an die zuständige Dienststelle – Kreisbauernschaft Hamburg – mit dem Vorschlag einzureichen, den heute gewählten Hermann Schuldt zur Bestätigung als Ortsbauernvorstehereinzureichen.“

Am 2.7.1947 schickte der Fachausschuss 14 Herrn Carsten Fock zwei Fragebögen, die er bis zum 10. des Monats ausgefüllt zurücksenden sollte.

Da Carsten Fock den Entnazifizierungsbogen nicht ausfüllte, wandte sich am 24.10.1947 der Fachausschuss 14 an den Zentralausschuss: „Der Fachausschuss 14 überreicht in der Anlage die Akte Fock mit der Bitte um Kenntnisnahme und bittet den Zentralausschuss, die Anforderung des Fragebogen von dort aus vorzunehmen, da F. trotz wiederholter Aufforderung diese bisher nicht eingereicht hat. Fragebogenformulare sind F. bereits am 2.7.47 zugesandt“.

Der Zentralausschuss schrieb daraufhin an Fock: „Sie werden gebeten, dem Zentralausschuss für die Ausschaltung von Nationalsozialisten beigefügten Fragebogen ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Diese Aufforderung erfolgt auf Anordnung des Staatskommissars für die Entnazifizierung/Kategorisierung.“

Carsten Fock wandte sich deshalb am 20.11. 1947 an den Staatskommissar für die Entnazifizierung und Kategorisierung in Hamburg, Herrn Bürgermeister Koch und schrieb: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Als Anlage überreiche ich Ihnen die Abschrift eines vom 5. ds. Mts. datierten und am 7. ds. Mts. in meinen Besitz gelangten Schreibens des Zentralausschusses für die Ausschaltung von Nationalsozialisten. Mit diesem Schreiben werde ich aufgefordert, binnen 14 Tagen meinen Fragebogen einzureichen, aufgrund einer von Ihnen getroffenen Anordnung. Ich kann nicht verhehlen, daß diese Sache mich etwas befremdet.

Anbei überreiche ich Ihnen meinen Fragebogen und sende diesen an Sie, damit Sie sich überzeugen können, daß ich der Auflage nachgekommen bin und bitte Sie, die Weitergabe an diesen Fachausschuß zu veranlassen. Der für mich zuständige Fachausschuß ist der Fachausschuß 14, dessen Vorsitzender Herr Bolten ist. Gegen die Objektivität dieses Mannes habe ich schwere Bedenken. Zur Begründung überreiche ich Ihnen anliegend die Abschriften verschiedener Zuschriften dieses Fachausschusses an mich.

In dem als Anlage 2 hier abschriftlich beigefügten Schreibens vom 3.6.ds.Js. werde ich aufgefordert, umgehend meinen Fragebogen einzureichen. Mit der Anlage 3 überreiche ich die Abschrift eines vom gleichen Fachauschuß an mich gerichteten Schreibens vom 5.6.a.o., - also unmittelbar dem ersten Schreiben folgend – in dem angeordnet wird, daß ich bis zur Entscheidung von allen ehrenamtlichen Handlungen entbunden bin und weiter die Verpflichtung, dieses den betr. Dienststellen mitzuteilen. (…) In der Anlage 4 überreiche ich die Abschrift eines Schreibens an den Fachausschuß 14, in dem ich den Ausschußvorsitzenden Bolten darauf aufmerksam mache, daß er sich Handlungen erlaubt, zu denen er gesetzlich nicht befugt ist. Ich bitte, dieses Schreiben mit besonderer Sorgfalt zu lesen. Nachdem Herrn Bolten von einer amtlichen Seite mitgeteilt worden war, daß er sich Befugnisse anmaße, die er nicht besitze, empfing ich ein vom 19.6. ds.Js. datiertes Schreiben, das ich in Abschrift als Anlage 5 zur gefl. Kenntnisnahme beifüge. Unterm 2.7. erhielt ich dann eine erneute Aufforderung, bis zum 10. des gleichen Monats meinen Fragebogen einzusenden. Diese Aufforderung füge ich abschriftlich als Anlage 6 bei.

Dieser Aufforderung bin ich bislang nicht nachgekommen, weil ich nicht einzusehen vermochte, warum ich als einziger Finkenwärder Landwirt so absolut außer der Reihe meinen Fragebogen einreichen sollte, um mich politisch aburteilen zu lassen. Die Tatsache, daß Herr Bolten offenbar so gut wie keine Ahnung von seinen Pflichten hatte und die Art, wie er gegen mich vorging, hat bei mir schwerste Bedenken gegen die Objektivität dieses Mannes. Ich vermutete, und, wie sich herausstellte, mit Recht, daß jemand dahintersteckte, der mir an den Kragen wollte, und in Herrn Bolten ein willfähriges Werkzeug dazu fand.  In der Hauptsache geht diese ganze Geschichte von Herrn Fritz Hoick Hamburg-Wilhelmsburg aus, der bei seinem Schwiegervater, dem Bauern Aug. Schlatermundt, in Hamburg-Wilhelmsburg wohnt, dem stecken noch einige andere Leute dahinter, deren gerichtliche Verurteilung wegen schwerer Beleidigung meiner Person ich erwirken musste. Hoick ist Fuhrunternehmer und war ein bekannter nationalsozialistischer Propagandist und Aktivist. Er ist entnazifiziert worden und hat einen Treuhändler in seinem Betrieb bekommen. Er ist früher Ortsbauernführer gewesen und ist ein ausgesprochener Feind von mir. Trotz seiner Entnazifizierung ist Hoick nach der Kapitulation Bezirks-Bauernführer geworden, was er noch heute ist. Er ist mit Herrn Bolten, wie mir berichtet wurde, befreundet und hier finden Sie den Anlaß zu dem eigentümlichen Vorgehen gegen mich. Unter diesen Umständen werden Sie es durchaus begreiflich finden, wenn ich kein Vertrauen zu einem Ausschuß haben kann, der unter der Leitung eines solchen Mannes steht. Weitere Folgen aus den Ihnen mitgeteilten Tatsachen zu ziehen, überlasse ich selbstverständlich Ihnen, Herr Bürgermeister.

Da die Aufforderung, siehe Anl. 1, zur Abgabe des Fragebogens vom Zentralausschuß ausgeht, nehme ich an, daß dieser meine Entnazifizierung vornehmen soll. Auch gegen diesen Ausschuß und seine Objektivität und Urteilsfähigkeit habe ich schwerste Bedenken. Diese Bedenken sind sehr wohl begründet u. a. durch die Behandlung des Falles Martin Bendrick. B., der 1937 aus seiner Burschenschaft wegen parteifeindlichen Verhaltens ausgestoßen wurde und im gleichen Jahre auch aus der Partei ausgeschieden war, wurde vom Zentralausschuß trotz dieser aktenmäßig festliegenden Tatsachen als nationalsozialistischer Aktivist verurteilt in Gruppe III kategorisiert. Der zuständige Berufungsausschuß hat sich über dieses sogen. ‚Urteil‘ des Zentralausschuses drastisch geäußert und die Mitglieder dieses Berufungsauschusses von KPD- bis zum CDU-Mann fanden recht drastische Worte für die Behandlung dieses Falles durch den Zentralausschuß. Sie werden deshalb die Berechtigung meiner Bitte, auch den Zentralausschuß nicht mit meiner Entnazifizierung zu beauftragen, wohl verstehen. Haben Sie die Güte, meinen Fragebogen einem geeigneten Fachausschuß zur sachlichen Prüfung zu übermitteln und mitteilen zu lassen, welcher Ausschuß meine Sache zu verhandeln hat. Diesem Ausschuß werde ich dann eine eingehende Erläuterung meinem Fragebogen und ein ebenso wichtiges, wie interessantes (…)terial in Akten- und Urkundenform übermitteln. Mit aufrichtiger Hochachtung Carsten Fock“

Am 20.11.1947 füllte Carsten Fock den Fragebogen zur Entnazifizierung aus.

Darin gab er die Mitgliedschaft in der NSDAP und der NSV an.

Fock teilte mit, dass er vor 1933 in den „Norddeutschen Nachrichten“ einen Artikel gegen die nationalsozialistische Bewegung veröffentlicht habe.

Auf die Frage im Entnazifizierungsbogen: „Sind Sie jemals aus dem Beamtenstand, dem Lehrerberuf, einer kirchlichen oder irgendeiner anderen Stellung auf Grund aktiven oder passiven Widerstandes gegen die Nazis oder ihrer Weltanschauung entlassen worden“ antwortete Fock mit: „Ja“.

Auf die Frage: „Wurden Sie jemals aus rassischen oder religiösen Gründen oder weil sie aktiv oder passiv den Nationalsozialisten Widerstand leisteten in Haft genommen oder in Ihrer Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit oder sonstwie in Ihrer gewerblichen oder beruflichen Freiheit beschränkt?“ antwortete Fock ebenfalls mit „Ja“.

Dazu erklärte er: „Durch Anzeigen des hiesigen Ortsgruppenleiters und anderer Personen bin ich sechs oder sieben Mal durch die Geheime Staatspolizei in Hamburg und Harburg vernommen worden. Es wurde mir vorgeworfen, dass ich mich aktiv gegen die Nazis betätige und auch den Führer und andere damalige Persönlichkeiten beleidigt hätte. Bei den Vernehmungen bei der Geheimen Staatspolizei wurde man immer zuerst gefragt, ob man in der Partei sei. Ich war damals Bürgermeister von Preuss.-Finkenwerder und um allen Fragereien und Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, habe ich mich 1937 entschlossen, mich bei der Partei anzumelden. Der hiesige Ortsgruppenleiter hat damals über mich einen Bericht weiter gegeben, der so ungünstig war, dass ich erst im Jahre 1942 in die Partei aufgenommen wurde. Auf öffentlichen Versammlungen habe ich wohl als Einziger in Finkenwerder gegen die Wirtschaft der Nazis Stellung genommen und scharfe Kretik geübt. Dies führte dazu, dass ich durch Urteil des Kreisgerichts, Hamburg 3, am 1.2.43 aus der Partei ausgeschlossen wurde. Das Urteil kann vorgelegt werden. Ich musste wohl oder übel gegen dieses für mich vernichtende Urteil Einspruch beim Gaugericht einlegen, um eine Abholung durch die Geheime Staatspolizei aus dem Wege zu gehen. Das Urteil des Gaugerichts soweit mir bekannt, lautet auf ‚Strengen Verweis‘ mit Aussicht auf Ausschluss. Dieses Urteil habe ich nicht mehr erhalten und kann es daher leider nicht vorlegen.“

Am 17.2.1948 heißt es im Fragebogen Action Sheet zu Carsten Focks Entnazifizierung „Tragbar Kat. V“.

Das Entnazifizierungsverfahren ging aber weiter. Es wurde im März 1949 eine Sitzung des Beratenden Ausschusses wegen der Entnazifizierungsangelegenheit Carsten Fock einberufen, zu der Zeugen geladen wurden. Zwei Zeugen, unter ihnen Adolf Fick, Finkenwerder, Norderdeich, der in der NS-Zeit keiner Partei angehört hatte, sagten am 21.3.1949 als Zeugen aus, dass „Carsten Fock sein Amt als Bürgermeister im nationalsozialistischen Sinne ausgeübt haben muss, da er sonst wie alle übrigen Nicht- PG. [Parteigenosse] abgesetzt worden wäre“. Diese zwei Zeugen gaben ferner an, dass sie vermuten, dass Carsten Fock auch an der Verhaftung von acht Landwirten durch die Gestapo beteiligt gewesen sei. Der Beweis hierfür, so die beiden Zeugen, könnte aber nicht mehr erbracht werden, da der Hauptzeuge inzwischen verstorben war. Die Zeugen weiter: In einer damaligen Gerichtsverhandlung in dieser Sache wäre es zu einem Vergleich gekommen. Die Zeugen: „Es wäre aber zum mindestens doch wohl seine Pflicht gewesen, als Bürgermeister sich für die durch die Gestapo verhafteten 8 Landwirte einzusetzen, da er über den Grund der Verhaftung bestens orientiert war und wußte, dass  die Verhaftung zu Unrecht erfolgt war.“

Die beiden Zeugen belasteten Fock außerdem mit der Aussage, so die Protokollnotiz: „Nach 1933 hat er einen Bahnangestellten Rolf veranlasst, in die Partei einzutreten und Stützpunktleiter zu werden. Rolf ist diesem Ansinnen auch nachgekommen, hat dadurch wirtschaftlichen Schaden gehabt, ist später aber wieder aus der Partei ausgetreten und hat seinen Stützpunktleiterposten niedergelegt. Carsten Fock wird von beiden als großer Querulant, der die Bevölkerung tyrannisiert hat und seine Gesinnung stets den jeweilig obwaltenden Verhältnissen anpasste,“ bezeichnet.

Im Protokoll über die Zeugenbefragung hieß es weiter: „Paul Detels [ehemals Mitglied der NSDAP] und Peter Stehr [kein NSDAP-Mitglied] gaben auf Befragen der Einzelnen an, dass sie Carsten Fock nicht als Nationalsozialist ansehen und er sich ihrer Meinung nach auch nicht im nationalsozialistischen Sinne betätigt hat, im Gegenteil hätte er immer in Opposition gestanden und wäre wegen seiner oppositionellen Einstellung gegen den Ortsgruppenleiter 1943 auch wieder aus der Partei ausgeschlossen. Es ist ihnen auch nicht bekannt, dass Fock während seiner Amtstätigkeit als Bürgermeister Personen angezeigt oder wegen ihrer nazifeindlichen Gesinnung verfolgt hatte, im Gegenteil hätte man mit Fock sehr offen und kritisch die NS-Politik besprechen können, ohne Gefahr zu laufen daraufhin belangt oder geschädigt zu werden.“

Carsten Focks Entnazifizierung endete am 8.7.1949 mit dem Ergebnis: „tragbar. Kat. V.“ Einen Monat zuvor, am 2.6.1949, hatte der Diplomlandwirt Paul Stein an den Fachausschuss 14 z. Hd Herrn Bolten, Hamburg Feldbrunnenstraße 9 geschrieben. „Unter Bezugnahme auf unsere Besprechung übersende ich Ihnen die Entnazifizierungsakte Carsten Fock, Finkenwerder, in der Anlage zurück. Die bisherigen Ermittlungen, welche auch in den Aktenvermerken niedergelegt sind, ergaben kein klares Bild über die Einstellung des Carsten Fock zum Nationalsozialismus. Ich bitte Sie daher, die Angelegenheit von dort aus weiter zu bearbeiten.“